§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Advanced ARTEC Media GmbH und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung von Waren, die Herstellung von Druckerzeugnissen, Werbetechnik, die Erbringung von Gestaltungsleistungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer gelten, wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Advanced ARTEC Media GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn die Advanced ARTEC Media GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote der Advanced ARTEC Media GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(3) Die Advanced ARTEC Media GmbH kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung beziehungsweise Lieferung der bestellten Ware annehmen.
(4) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die vertraglichen Vereinbarungen sowie die gegebenenfalls hierzu erstellten Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen.
(5) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
(6) Soweit nachträgliche Änderungswünsche zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen verursachen, können diese nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet werden.
§ 3 Druckdaten, Vorlagen und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Druckdaten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Inhalte und Druckdaten den vereinbarten technischen Anforderungen entsprechen.
(3) Eine umfassende inhaltliche, rechtliche oder technische Prüfung der übermittelten Daten gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Erkennt die Advanced ARTEC Media GmbH bei der üblichen Bearbeitung offensichtlich fehlerhafte oder unvollständige Druckdaten, wird der Auftraggeber hierauf hingewiesen, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls geboten ist.
(5) Soweit eine Druckfreigabe vereinbart ist, hat der Auftraggeber die zur Freigabe vorgelegten Korrekturabzüge, Entwürfe oder Produktionsdaten auf ihre Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen zu prüfen.
(6) Mit Erteilung der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Freigabe des vorgelegten Produktionsstands. Für Fehler, die bereits in den freigegebenen Unterlagen erkennbar waren und die Advanced ARTEC Media GmbH nicht zu vertreten hat, ist die Advanced ARTEC Media GmbH nicht verantwortlich. Gesetzliche Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt.
(7) Änderungen nach erteilter Druckfreigabe können zusätzliche Kosten verursachen. Die Advanced ARTEC Media GmbH informiert den Auftraggeber über die hierdurch entstehenden Mehrkosten, soweit diese nicht bereits vertraglich vereinbart sind.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von seinen übermittelten Daten eigene Sicherungskopien vorzuhalten, soweit ihm dies zumutbar ist.
§ 4 Urheberrechte, Nutzungsrechte und überlassene Unterlagen
(1) An sämtlichen von der Advanced ARTEC Media GmbH erstellten Entwürfen, Gestaltungen, Reinzeichnungen, Druckvorlagen, Produktionsdaten und sonstigen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen verbleiben die gesetzlichen Urheberrechte bei den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber die für die vertragsgemäße Nutzung des vereinbarten Arbeitsergebnisses erforderlichen Nutzungsrechte.
(3) Die Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte kann, soweit rechtlich zulässig, von der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung abhängig gemacht werden.
(4) Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder wirtschaftliche Verwertung geschützter Arbeitsergebnisse bedarf einer entsprechenden Nutzungsberechtigung.
(5) Von der Advanced ARTEC Media GmbH zur Durchführung des Auftrags erstellte Produktionshilfsmittel, beispielsweise Druckplatten, Filme, Stanzformen und vergleichbare Zwischenprodukte, verbleiben grundsätzlich im Eigentum der Advanced ARTEC Media GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine gesonderte Berechnung von Herstellungs- oder Einrichtungskosten führt für sich genommen nicht zur Eigentumsübertragung.
(6) Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur vertragsgemäßen Verwendung der von ihm bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt und durch die beauftragte Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(7) Verletzt der Auftraggeber schuldhaft Rechte Dritter durch die Bereitstellung oder Verwendung entsprechender Inhalte, stellt er die Advanced ARTEC Media GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang von daraus resultierenden berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher und angemessener Rechtsverfolgungskosten frei. Dies gilt nicht, soweit die Advanced ARTEC Media GmbH die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich die vereinbarten Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzlich anfallende Versandkosten oder sonstige Kosten werden entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten angegeben.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung innerhalb von fünf Kalendertagen nach Lieferung der Ware und Zugang einer entsprechenden Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen setzt die Fälligkeit außerdem die gesetzlich erforderliche Abnahme voraus.
(5) Zahlungen sind ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Bankkonten der Advanced ARTEC Media GmbH zu leisten, sofern keine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
(6) Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(8) Der Verzugszinssatz beträgt gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr.
(9) Gegenüber Auftraggebern, die keine Verbraucher sind, kann die Advanced ARTEC Media GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangen.
(10) Die Geltendmachung weiterer gesetzlich zulässiger Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt außerdem für Gegenansprüche, die in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Forderung der Advanced ARTEC Media GmbH stehen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder ihm ein entsprechendes gesetzliches Recht zusteht.
§ 7 Lieferzeiten, Lieferung und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
(2) Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, insbesondere notwendige Unterlagen, Druckdaten und Freigaben zur Verfügung stellt.
(3) Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden unterbliebenen Mitwirkung, können sich vereinbarte Liefertermine entsprechend der hierdurch verursachten Verzögerung verschieben.
(4) Soweit der Auftraggeber mit erforderlichen Mitwirkungshandlungen in Verzug gerät, kann die Advanced ARTEC Media GmbH die hierdurch entstehenden gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern dürfen durch nicht vereinbarte Teillieferungen keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.
(6) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit deren Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfangsberechtigten über.
(7) Bei Unternehmern gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen über den Versendungskauf.
(8) Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung und den Gefahrübergang.
(9) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Lieferverzug bleiben unberührt.
§ 8 Produktionsbedingte Abweichungen und Liefermengen
(1) Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen können geringfügige, technisch unvermeidbare und branchenübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Material, Verarbeitung und Beschaffenheit auftreten.
(2) Soweit solche Abweichungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder der gesetzlichen Anforderungen liegen, stellen sie keinen Sachmangel dar.
(3) Besonders hohe Anforderungen an Farbverbindlichkeit, Materialbeschaffenheit oder Produktionsgenauigkeit sind ausdrücklich zu vereinbaren.
(4) Bei Aufträgen von Unternehmern über Druckerzeugnisse in größeren Auflagen können technisch bedingte und handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der vereinbarten Stückzahl zulässig sein, soweit keine verbindliche Festmenge vereinbart wurde und die Abweichung dem Auftraggeber unter Berücksichtigung des konkreten Verwendungszwecks zumutbar ist.
(5) Bei zulässigen Mengenabweichungen nach Absatz 4 erfolgt die Abrechnung grundsätzlich anhand der tatsächlich gelieferten Menge, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Mengen und die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum der Advanced ARTEC Media GmbH.
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber die Ware pfleglich zu behandeln.
(3) Der Auftraggeber hat die Advanced ARTEC Media GmbH unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zugreifen oder entsprechende Rechte geltend machen.
(4) Gegenüber Unternehmern kann bei entsprechender Vereinbarung ein erweiterter Eigentumsvorbehalt gelten. Hierzu können insbesondere Regelungen über die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware sowie die Abtretung von Forderungen aus einer Weiterveräußerung gehören.
(5) Soweit der Advanced ARTEC Media GmbH Sicherheiten zustehen, werden diese auf Verlangen des Auftraggebers freigegeben, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Advanced ARTEC Media GmbH.
§ 10 Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine wirksamen abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen.
(3) Die Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
(4) Die Advanced ARTEC Media GmbH ist berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, insbesondere wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(5) Die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt.
(6) Ist der Auftraggeber Kaufmann und stellt der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft dar, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
(7) Gegenüber Verbrauchern bestehen keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Untersuchungs- oder Rügepflichten.
(8) Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei neu hergestellten beweglichen Sachen beträgt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung.
(9) Für Werkleistungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.
(10) Eine zusätzlich übernommene Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich erklärt wurde. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
§ 11 Haftung
(1) Die Advanced ARTEC Media GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Advanced ARTEC Media GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Die Advanced ARTEC Media GmbH haftet ebenfalls uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleiben unberührt.
(4) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Advanced ARTEC Media GmbH für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(5) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(6) Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit keine der in den vorstehenden Absätzen genannten Ausnahmen vorliegt.
(7) Soweit die Haftung der Advanced ARTEC Media GmbH zulässigerweise ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
(8) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 12 Stornierung, Kündigung und Widerruf
(1) Nach Abschluss eines verbindlichen Vertrags besteht ein Recht zur Stornierung nur, soweit ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktritts-, Widerrufs- oder Kündigungsrecht besteht oder die Advanced ARTEC Media GmbH einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung zustimmt.
(2) Bei einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung können die Parteien eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen vereinbaren.
(3) Soweit für den betreffenden Vertrag ein gesetzliches Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB besteht, bleiben dieses Recht und die gesetzlichen Folgen der Kündigung unberührt.
(4) Bei einer Kündigung gemäß § 648 BGB richtet sich der Vergütungsanspruch der Advanced ARTEC Media GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere sind ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbsmöglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anzurechnen.
(5) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
(6) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung nicht vorgefertigter Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, sofern die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegen.
(7) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderlichen Informationen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Speicherung und Archivierung von Daten
(1) Die Advanced ARTEC Media GmbH verarbeitet die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine dauerhafte Archivierung von Druckdaten, Gestaltungsdateien oder sonstigen Produktionsdaten gehört nicht zum vertraglich geschuldeten Leistungsumfang, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Eine längerfristige Archivierung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(4) Die Advanced ARTEC Media GmbH ist nach Abschluss eines Auftrags nicht verpflichtet, Produktionsdaten außerhalb gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder vertraglich vereinbarter Speicherfristen dauerhaft aufzubewahren.
(5) Eine Herausgabe oder Übertragung von durch die Advanced ARTEC Media GmbH erstellten offenen Produktionsdateien erfolgt, soweit sie nicht bereits zum geschuldeten Leistungsumfang gehört, nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
(6) Gesetzliche Herausgabe-, Auskunfts- und Datenschutzrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(7) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen der Advanced ARTEC Media GmbH.
§ 14 Anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts zusteht.
§ 15 Gerichtsstand
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Advanced ARTEC Media GmbH Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(2) Die Advanced ARTEC Media GmbH bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die Advanced ARTEC Media GmbH ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(2) Die gesetzlichen Rechte der Verbraucher, insbesondere das Recht zur Anrufung der zuständigen Gerichte, bleiben hiervon unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
(2) Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Änderungen und Ergänzungen individueller vertraglicher Vereinbarungen bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften möglich.
Advanced ARTEC Media GmbH
Stand: 31. Oktober 2026